Ästhetische Zahnheilkunde
Ästhetische Zahnaufhellung
Die Zahnaufhellung:
Wird nach einer professionellen Zahnreinigung in unserer Praxis durchgeführt. Dies ist notwendig, damit das Bleichmittel direkt den Zahnschmelz aufhellen kann, ohne dass äußere Beläge und Verfärbungen das Bleichergebnis beeinträchtigen. Wir arbeiten mit einem hoch konzentrierten und trotzdem schonenden Bleichmittel, welches bei der Anwendung eines Zahnfleischschutzes auf die zu bleichenden Zähne aufgetragen wird oder mit Hilfe eines Schienenträgers appliziert wird.
Dunkle und verfärbte Zähne sind heute kein Schicksal mehr – überzeugen sie sich selbst von einer völlig neuen Ausstrahlung ihrer Zähne.
Bitte beachten sie:
In der Zeit nach dem Bleichen sollten sie möglichst auf Nahrungsmittel mit vielen Farbstoffen (z.B. Blaubeeren, Möhren), sowie auf Genussmittel wie Rotwein, Kaffee, Tee oder Nikotin verzichten.
Achten sie darauf, dass bereits vorhandene Kronen und Füllungen sich nicht bleichen lassen.
Die ästhetische Zahnaufhellung ist eine Privatleistung und ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Mögliche Nachwirkungen des Bleichmittels:
In seltenen Fällen tritt eine vorübergehende Empfindlichkeit der Zähne auf, die in der Regel nach 1-2 Tagen selbständig abklingt . Im Falle einer erhöhten Empfindlichkeit können häusliche Fluoridierungsmittel angewendet werden oder es wird eine Intensivfluoridierung in der Praxis vorgenommen.
Auffrischen des Bleicheffektes:
Falls die Zähne nach mehreren Monaten nachgedunkelt sein sollten, können sie nach einer professionellen Zahnreinigung durch erneutes Bleichen die Farbe wieder auffrischen.